Terms | Allgemeine Geschäftsbedingungen of corange | eventdesign
Für die Evententwicklung, Organisation und Produktionsbetreuung
durch corange | eventdesign,
im Folgenden corange | eventdesign genannt.
Präambel
corange | eventdesign bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Eventorganisation, und -entmittlung, Produktionsorganisation und Produktionsbetreuung vor Ort. Der Auftraggeber wurde von corange | eventdesign ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass corange | eventdesign im Namen und im Auftrag des Auftraggebers mit Personen vor Ort verhandelt, die Verfügungsrechte / Zugangsrechte etc zu bestimmten Örtlichkeiten (Locations) oder im Zusammenhang mit dem Event notwendigen KnowHow haben. Die mit diesen Personen vereinbarten Gebühren, Termine und Genehmigungen etc. sind bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen nicht bindend. Der Auftraggeber ist deshalb darüber aufgeklärt worden, dass er somit keine einklagbaren Ansprüche gegenüber corange | eventdesign auf Erfüllung des zwischen corange | eventdesign und den verfügungsberechtigten Personen getroffenen Vereinbarungen hat. Das Risiko der Durchführbarkeit des Projekts und das Risiko vorgenannter Tatsachen ist dem Auftraggeber hinlänglich erklärt worden. Trotz dieser Umstände erkennt er nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen an.
1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und corange | eventdesign, vertreten durch Christian Anslinger, Anklamer Strasse 47, 10115 Berlin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von corange | eventdesign ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von corange | eventdesign sind freibleibend.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder
Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, teilt corange | eventdesign dem Kunden unverzüglich
mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt
des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht
- aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht
zu. corange | eventdesign ist berechtigt, in Abstimmung mit dem
Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der
Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit corange | eventdesign Verträge zur Durchführung
einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher
Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies
betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss
von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss
von Verträgen mit Künstlern.
4. Leistung und Honorar
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch
von corange | eventdesign für jede einzelne Leistung, sobald
diese erbracht wurde.
4.2. corange | eventdesign ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes
Vorschüsse in Höhe von mindestens 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge von corange | eventdesign sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält corange | eventdesign nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von corange | eventdesign, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von corange | eventdesign. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen von corange | eventdesign (z.B. Ideen, Konzepte
für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben
im Eigentum von corange | eventdesign. Der Kunde erwirbt durch
Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten
Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit corange | eventdesign
darf der Kunde die Leistungen von corange | eventdesign nur selbst
und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen von corange | eventdesign
durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von
corange | eventdesign und - soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind - des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen von corange | eventdesign,
die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang
hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich
geschützt ist - die Zustimmung von corange | eventdesign
erforderlich. Dafür steht corange | eventdesign und dem Urheber
eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit corange | eventdesign jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
- bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.
7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für
beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht
steht corange | eventdesign insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte
Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt
wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen
der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
8. Haftung
8.1. corange | eventdesign verpflichtet sich zur gewissenhaften
Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen
Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von corange | eventdesign richtet sich ausschließlich
nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin
nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch corange | eventdesign, durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass
ein Schadenersatzanspruch gegen corange | eventdesign der Höhe
nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar
beschränkt ist.
8.4. Soweit corange | eventdesign im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung
Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt corange
| eventdesign derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden
ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche
annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen corange
| eventdesign keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist
berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die
Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
9. Zahlung
9.1. Rechnungen von corange | eventdesign sind sofort nach Rechnungseingang
ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen
in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
als vereinbart.
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb
von drei Werktagen nach Leistung durch corange | eventdesign]
schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter
und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf
Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch
gegen corange | eventdesign der Höhe nach, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
corange | eventdesign beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und corange | eventdesign und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen corange | eventdesign und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit
über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse
gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung
rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag
können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher
Zustimmung von corange | eventdesign abgetreten werden. Der Kunde
wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung
Daten gespeichert werden.
Stand Oktober 2008

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