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Terms | Allgemeine Geschäftsbedingungen of corange | eventdesign

Für die Evententwicklung, Organisation und Produktionsbetreuung durch corange | eventdesign,
im Folgenden corange | eventdesign genannt.

Präambel

corange | eventdesign bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Eventorganisation, und -entmittlung, Produktionsorganisation und Produktionsbetreuung vor Ort. Der Auftraggeber wurde von corange | eventdesign ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass corange | eventdesign im Namen und im Auftrag des Auftraggebers mit Personen vor Ort verhandelt, die Verfügungsrechte / Zugangsrechte etc zu bestimmten Örtlichkeiten (Locations) oder im Zusammenhang mit dem Event notwendigen KnowHow haben. Die mit diesen Personen vereinbarten Gebühren, Termine und Genehmigungen etc. sind bis zur Zahlung der von diesen Personen geforderten Gebühren für diese Personen nicht bindend. Der Auftraggeber ist deshalb darüber aufgeklärt worden, dass er somit keine einklagbaren Ansprüche gegenüber corange | eventdesign auf Erfüllung des zwischen corange | eventdesign und den verfügungsberechtigten Personen getroffenen Vereinbarungen hat. Das Risiko der Durchführbarkeit des Projekts und das Risiko vorgenannter Tatsachen ist dem Auftraggeber hinlänglich erklärt worden. Trotz dieser Umstände erkennt er nachfolgend aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen an.



1. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und corange | eventdesign, vertreten durch Christian Anslinger, Anklamer Strasse 47, 10115 Berlin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von corange | eventdesign ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.



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2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von corange | eventdesign sind freibleibend.



3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt corange | eventdesign dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. corange | eventdesign ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3.3. Soweit corange | eventdesign Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.



4. Leistung und Honorar

4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von corange | eventdesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2. corange | eventdesign ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von mindestens 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge von corange | eventdesign sind unverbindlich.



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5. Präsentation

Erhält corange | eventdesign nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von corange | eventdesign, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von corange | eventdesign. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.



6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1. Alle Leistungen von corange | eventdesign (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von corange | eventdesign. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit corange | eventdesign darf der Kunde die Leistungen von corange | eventdesign nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen von corange | eventdesign durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von corange | eventdesign und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen von corange | eventdesign, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung von corange | eventdesign erforderlich. Dafür steht corange | eventdesign und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.



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7. Kündigung

7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit corange | eventdesign jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

  • bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
  • bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
  • ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht corange | eventdesign insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.



8. Haftung

8.1. corange | eventdesign verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von corange | eventdesign richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch corange | eventdesign, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen corange | eventdesign der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.4. Soweit corange | eventdesign im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt corange | eventdesign derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen corange | eventdesign keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.



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9. Zahlung

9.1. Rechnungen von corange | eventdesign sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.



10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch corange | eventdesign] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen corange | eventdesign der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von corange | eventdesign beruhen.



11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und corange | eventdesign und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.



12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen corange | eventdesign und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart.



13. Nebenabreden / Schriftform

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von corange | eventdesign abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

Stand Oktober 2008



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